MITGLIEDSCHAFT IM KGV


Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns im KGV (Kleingärtnerverein) Mitglied werden möchten.


Aktive + inaktive + fördernde Mitglieder


Unser Kleingartenverein verfügt über die folgenden Arten von Mitgliedern :


STATUS 1 : AKTIVE Mitglieder

Die aktiven Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die mit dem Verein (bzw. Stadtverband) einen Pachtvertrag abgeschlossen haben und als Kleingärtner ihre gepachtete Parzelle bewirtschaften und nutzen.


STATUS 2 : INAKTIVE Mitglieder (i.d.R. Einzelpersonen)

Die inaktiven Mitglieder bewirtschaften weder einen Kleingarten, noch sind sie für eine Pacht vorgemerkt. Inaktive Mitglieder heißen jedoch den Sinn und Zweck eines Kleingartenvereins und der Kleingartenanlage für gut und unterstützen daher den Verein vorwiegend in ideeller und finanzieller Form.


STATUS 3 : FÖRDERNDE Mitglieder (i.d.R. Unternehmen, o.ä.)

Die fördernden Mitglieder bewirtschaften weder einen Kleingarten, noch sind sie für eine Pacht vorgemerkt. Fördernde Mitglieder heißen jedoch den Sinn und Zweck eines Kleingartenvereins und der Kleingartenanlage für gut und unterstützen daher den Verein vorwiegend in ideeller und finanzieller Form.


Rechte der inaktiven Mitglieder

Nachdem jetzt in 2019 die überarbeitete Satzung beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wurde, gilt § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Absatz 3 :

3.3 Das inaktive Mitglied hat Stimmrecht und ist wählbar, außer in den geschäftsführenden Vorstand.


Sie wollen aktives oder inaktives Mitglied werden ? Wenn JA, dann ...

Lassen Sie uns ihren Antrag auf Mitgliedschaft bitte in Textform zukommen, hier per Formular, whatsapp oder E-Mail.

Alternativ : Briefkasten am Vereinslokal.

Wichtig :

Der jährliche Beitrag gilt immer wie auch bei den aktiven Mitgliedern vom 1.1. - 31.12.; unabhängig vom Tag des Beginns der Mitgliedschaft.


Download
Erklärung zur DSGVO und Antrag auf Mitgliedschaft
KGV DSGVO 6 Anschreiben + Datenschutzerk
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2, 3 Worte zur Prozedur bei der Gartenvergabe

Sobald uns ihre Bewerbung in Textform vorliegt, nehmen wir Sie gerne in die entsprechende Bewerberliste auf und fügen Sie dann auch in die entsprechende whatsapp Gruppe ein.

Zu gegebener Zeit erhalten Sie dann per whatsapp einen Termin für einen kollektiven Besichtigungstermin des frei gewordenen Gartens.

Wie in der Vergangenheit üblich, entscheiden die - bei der Besichtigung anwesenden - Mitglieder des erweiterten Vorstands, wer Mitglied im Verein wird und an wen der Garten neu verpachtet werden soll.

Sind am Ende der Besichtigung noch mehrere Bewerber interessiert und scheinen alle Bewerber gleich gut geeignet, kann der Vorstand auch den Zeitpunkt der Bewerbung als weiteres Entscheidungskriterium heranziehen.

Die letztendliche Entscheidungsbefugnis liegt aber laut Satzung allein beim Vorstand. Der abgebende Pächter hat kein Mitspracherecht; eine Ausnahme besteht nur bei der Umschreibung des Gartens innerhalb der Familie, von z.B. Umschreibung auf Ehefrau, Ehemann, Tochter, Sohn, Bruder, Schwester, o.ä.; aber auch hier muß erst der Vorstand des Vereins seine Zustimmung dafür geben, dies wird i.d.R. auch erfolgen; sollte es in der Vergangenheit keine größeren Probleme mit dem bisherigen Pächter gegeben haben.

Bei jeder Gartenvergabe müssen (wie seit Ende 2016 üblich) mindestens 2 Personen, seit 2023 mindestens 3 Personen des Vorstands anwesend sein und mitentscheiden.


BEWERBER/INNEN

Zur Zeit haben wir <= 10 Bewerber/innen in der whatsapp Gruppe.


FREIE GÄRTEN

Zur Zeit haben wir folgende freie Gärten : ./.

In der Regel wechseln ca. 3-5 Gärten jährlich den Pächter.

Bei Interesse nehmen wir Sie gerne auf die whatsapp - Bewerbergruppe auf.


GRÖßE DER PARZELLEN + LAUBEN

Die einzelnen Parzellen in unserer Anlage sind im Schnitt ca. 300 - 350 m2 groß.
Die Lauben sind im Schnitt ca. 16 - 24 m2 groß.


KOSTEN

Die jährliche Pacht für einen Kleingarten liegt bei zur Zeit : 0,25,- € / m2.
Der Mitgliedsbeitrag (Verein) beläuft sich auf zur Zeit : 15,- € pro Jahr.
Der Beitrag beim Stadtverband beläuft sich auf zur Zeit : 16,- € pro Jahr.
Eine FED (Feuer-Einbruch-Diebstahl) Versicherung der Laube mit Innenausstattung gibt es zur Zeit : ab 30,- € pro Jahr.
Eine Familienunfallversicherung gibt es zur Zeit für : 3,- € (drei !) pro Jahr.
Wasser gibt es zur Zeit noch für unter 2,- € / m3.

Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit zur Zeit : 15,- €.

So kostet Sie ein Kleingarten (je nach Versicherungsart, Wasserverbrauch, geleisteter Gemeinschaftsarbeit) im Schnitt insgesamt ca. 100,- bis 200,- € pro Jahr.


AUFLAGEN gemäß der SCHÄTZUNG

Leider haben sich in der Vergangenheit nicht alle neuen Pächter an schriftliche Absprachen gehalten, daher gilt ab sofort :
VOR einer Neuvergabe an einen neuen Pächter stellt der geschäftsführende Vorstand sicher, dass der Kleingarten den Vorschriften (Gartenordnung, Unterpachtvertrag, o.ä.) entspricht.
In der Regel sind entsprechende Auflagen in der Schätzung vermerkt.
Der Vorstand behält sich aber ausdrücklich vor, weitere Auflagen, die z.B. in der Schätzung fehlen, o.ä. und die zur Herstellung des vorschriftsgemäßen Zustands des Kleingartens notwendig sind, vorzugeben und auch umzusetzen.
Erst wenn ALLE Auflagen (z.B. sind unzulässige Bepflanzungen, Bauten, etc. VOR der Vergabe an den neuen Pächter zurück zu schneiden, zu entfernen, etc.) erfüllt sind, kann der Garten an den neuen Pächter übergeben werden.


LAUBE und GARTENGRUNDSTÜCK

... noch in Arbeit, aber in Kürze ;-)


FAQ

... noch in Arbeit, aber in Kürze ;-)